
Für den Zeitraum von 2008 bis 2020 seien fast alle Besoldungsgruppen der Landesbeamten mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen, entschieden die Karlsruher Richter. Das Land Berlin muss nun bis März 2027 eine Neuregelung schaffen. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Urteil festgelegt, dass Beamte im Einstiegsgehalt mindestens 15 Prozent mehr Geld verdienen müssen als Menschen in der Grundsicherung.
In vielen Bundesländern gibt es seit Jahren Streit um die Bezahlung von Beamten. Bei den Richtern in Karlsruhe liegen unter anderem noch die Vergütungen aus Bremen und dem Saarland zur Kontrolle vor.
Diese Nachricht wurde am 19.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
