
Darin wird gefordert, dass Weimer die drei ausgeschlossenen Geschäfte nicht weiter als "politische Extremisten" bezeichnen dürfe, teilten die Anwälte mit. Außerdem wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung gefordert. Zuvor hatte Weimers Anwalt laut Medien das Abgeben einer Unterlassungserklärung abgelehnt. Darin heißt es, dass es sich bei der Äußerung "politische Extremisten" um ein Werturteil handle, überdies habe Weimer ein Interview mit der Formulierung "auch als Privatperson" gegeben und dürfe seine Meinung frei sagen. Der Anwalt des Berliner Buchladens bezeichnete das als "hilflose Verteidigungsstrategie".
Diese Nachricht wurde am 24.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
