
Flüge wurden umgeleitet, Maschinen konnten nicht starten, wie ein Sprecher mitteilte. Erst Anfang Oktober hatten Drohnen unbekannter Herkunft den Betrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen in München gestört.
Die Zahl solcher Vorfälle steigt seit Jahren. Drohnen sind in Flughafennähe in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten, weil sie Starts und Landungen gefährden können. Zum Teil müssen bei einer Sichtung An- und Abflüge teilweise oder auch ganz eingestellt werden. Diese verbotenen Drohnenflüge können als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr streng bestraft werden.
Diese Nachricht wurde am 01.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
