UN-Charta
Der Angriff auf den Iran ist nicht durch Völkerrecht gedeckt

Israel und die USA haben ihren Angriff auf den Iran mit dem Recht auf Selbstverteidigung begründet. Artikel 51 der UN-Charta. Ein Argument: Ein Angriff durch den Iran sei zu erwarten gewesen. Doch diese Voraussetzung ist nicht gegeben.

Geuther, Gudula |
Eine UN-Flagge vor dem UN-Hauptquartier in New York am 2. März 2026.
Artikel 51 der UN-Charta regelt das Recht auf Selbstverteidigung - und ist somit eine Ausnahme des geltenden Gewaltverbots (picture alliance / Zumapress.com / Nancy Kaszerman)