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Urteil
Berliner Jobcenter muss wegen fehlender Wohnungen volle Mietkosten anerkennen

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein Berliner Jobcenter dazu verpflichtet, die vollen Mietkosten einer Empfängerin von Leistungen nach Hartz Vier zu übernehmen.

    Eine Statue der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit
    Eine Statue der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit. Weil Wohnungen fehlen, muss ein Berliner Jobcenter höhere Mietkosten übernehmen. (dpa / picture alliance / David Ebener)
    Die Klägerin hatte argumentiert, die Suche nach einer günstigeren Wohnung sei im angespannten Berliner Wohnungsmarkt aussichtslos gewesen. Für ihre 90-Quadratmeter-Wohnung zahlt sie 640 Euro Warmmiete, das Jobcenter wollte aber nur 480 Euro übernehmen. Das Gericht schloss sich der Argumentation der Klägerin an, ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber die Revision beim Bundessozialgericht zu.
    Laut einem Bericht des Berliner Senats von 2019 weist der Wohnungsmarkt in der Hauptstadt eine Angebotslücke von 345.000 Wohnungen allein für Einpersonenhaushalte aus.
    Diese Nachricht wurde am 04.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.