
Das Gericht teilte mit, solche Symbole könnten als Sympathiebekundung für die Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine verstanden werden. Damit wurde eine Anordnung der Berliner Polizei bestätigt, die das Verwaltungsgericht zunächst aufgehoben hatte.
Das Zeigen ukrainischer Fahnen bleibt hingegen erlaubt. Die Berliner Polizei hatte ursprünglich ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole rund um die Sowjetischen Ehrenmale für die beiden Gedenktage am 8. und 9 Mai erlassen. - Russland begeht am 9. Mai mit dem "Tag des Sieges" über Nazi-Deutschland einen seiner wichtigsten Feiertage.
Diese Nachricht wurde am 08.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.