Entscheidung
Berliner Verwaltungsgericht: Ausländerbehörde hat Teilnahme eines Redners an Palästina-Kongress zu Unrecht verhindert

Die Berliner Ausländerbehörde hat einem palästinensischen Arzt im Mai 2024 zu Unrecht die Teilnahme an einem Palästina-Kongress in der Hauptstadt verboten.

    Das Amtsgericht und Verwaltungsgericht in der Kirchstraße, Moabit, in Berlin Mitte.
    Das Verwaltungsgericht in Berlin (Archivbild) (IMAGO/Schöning)
    Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass ein gegen den Chirurgen verhängtes Betätigungsverbot rechtswidrig war. Die Behörde hatte argumentiert, der Mediziner könnte auf dem Kongress die Terrorattacke der Hamas auf Israel glorifizieren und eine Vernichtung Israels befürworten. Das wies das Gericht zurück. Dies sei erstens nicht zu erwarten gewesen und zweitens hätte der Arzt damit nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Das Betätigungsverbot sei also unverhältnismäßig gewesen.
    Der Kläger hatte im Oktober 2023 für eine Hilfsorganisation Verletzte im Gazastreifen versorgt und wollte darüber berichten. Der Palästina-Kongress wurde nach zwei Stunden von der Polizei aufgelöst.
    Diese Nachricht wurde am 15.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.