
Der Verwaltungsrat habe die Pflicht, finanziellen Schaden von den Beitragszahlern und vom RBB abzuwenden, sagte dessen Vorsitzender Krüger. Es gehe vor allem darum, dass das Kammergericht als zuständige Berufungsinstanz feststelle, dass Schlesinger für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar sei.
Streit auch um Millionen-Bauprojekt
Ein weiteres Anliegen sei es, die Kosten des inzwischen gestoppten Projekts zum Bau eines digitalen Medienhauses von Schlesinger zurückzuverlangen. Der Sender fordert den Angaben zufolge von seiner Ex-Intendantin dazu mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen. Das Landgericht hatte diesen Komplex von dem bisherigen Verfahren abgetrennt.
Prozess um Schadenersatz und Ruhegeldansprüchen
Schlesinger muss dem Urteil vom 16. Juli zufolge Schadenersatz für verschiedene Verfehlungen an den RBB zahlen. Die genaue Höhe wurde noch nicht festgelegt. Der Sender wurde wiederum verurteilt, ihr das zunächst für einen Monat eingeforderte Ruhegeld in Höhe von rund 18.400 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen. (AZ: 105 O 6/23)
Schlesinger war im Sommer 2016 zur Intendantin gewählt worden, musste ihr Amt aber sechs Jahre später wegen Vorwürfen der Vorteilsnahme, Untreue, Vetternwirtschaft und Verschwendung aufgeben. Auch weitere Führungskräfte verließen den Sender. Seit September 2023 ist die Journalistin und Juristin Ulrike Demmer Intendantin des RBB.
Diese Nachricht wurde am 12.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.