Urteil in Ungarn
Berufung gegen achtjährige Haftstrafe für Maja T. eingelegt

In Ungarn haben beide Seiten Berufung gegen die Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Gefängnis eingelegt.

    Maja T. trägt einen blauen Pullover, sie betritt einen holzgetäfelten Raum, neben ihr steht ein vermummter Sicherheitsbeamter.
    Maja T. betritt den Gerichtssaal in Budapest, Ungarn. (picture alliance / ZUMAPRESS.com | Daniel Alfoldi (Archiv))
    Ein Gericht in Budapest hatte die 25-jährige nicht-binäre Person für schuldig befunden, gemeinsam mit anderen Linksextremisten Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches angegriffen zu haben. Das deutsche Außenministerium erklärte nach der Urteilsverkündung, sich weiter um den Fall kümmern zu wollen. Zu dem Urteil selbst könne man sich aber nicht äußern.
    Sprecher der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen kritisierten die Gerichtsentscheidung. Der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im EU-Parlament, Schirdewan, bezeichnete sie als Ergebnis eines politischen Schauprozesses. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Brandner begrüßte das Urteil hingegen. Der Fall sei in Ungarn zügig und erfolgreich aufgeklärt worden.
    Der Prozess war unter anderem umstritten, weil die Auslieferung von Maja T. für unrechtmäßig erklärt worden war - allerdings erst nach Auslieferung der Person an die ungarischen Behörden.
    Diese Nachricht wurde am 04.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.