Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 11. April eine Klage gegen die vom Bildungsministerium Baden-Württemberg erhobenen Studiengebühren für Langzeitstudenten in zweiter Instanz abgewiesen. Die Revision am Bundesverwaltungsgericht in Berlin wurde allerdings zugelassen. Endgültig ist der Streit also noch nicht entschieden. Beate Jörger von der Freiburger Initiative gegen Bildungsabbau und Studiengebühren: "Wir waren erstaunt, wie wenig Sachkenntnis die Richter gezeigt haben, was studentische Lebenswirklichkeiten betrifft. Offensichtlich wünscht auch der VGH, dass auf Bundesebene entschieden wird. Es ist jetzt eine Bundesangelegenheit." Geschlagen geben sich die Studenten nicht. Ihr Argument: Gebühren für das Studium verletzen das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Ausbildungs- und Berufswahl. Die Mannheimer Richter hatten aber keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sonst hätten sie das Problem ans Bundesverfassungsgericht, nicht ans Bundesverwaltungsgericht überwiesen. Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Klaus von Trotha, CDU, fühlt sich bestätigt: "Wir hatten schon in erster Instanz alle Prozesse gewonnen und waren von unserer Rechtsposition sehr überzeugt. Ich bin dankbar, dass damit ein Zeichen gesetzt wurde, dass unser System der Bildungsgutscheine als verfassungsmäßig anerkannt worden ist." Von Trotha sieht Baden-Württemberg als "Eisbrecher" in der grundsätzlichen Frage, wie mit Studiengebühren umgegangen wird. Eines Tages, davon ist der CDU-Politiker überzeugt, wird sich Deutschland gebührenfreie Universitäten einfach nicht mehr leisten können.
Related Links
Gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg hat sich der Arbeitskreis "Anti1000" am UStA der Universität Karlsruhe gebildet.
Freiburger Initiative gegen Bildungsabbau und Studiengebühren e.V. (FIBS)
Arbeitskreis gegen Studiengebühren
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg
Campus & Karriere am 4.4.2000 zum Thema: "Die Zulässigkeit von Studiengebühren in Baden-Württemberg wird in zweiter Instanz verhandelt"
Related Links
Gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg hat sich der Arbeitskreis "Anti1000" am UStA der Universität Karlsruhe gebildet.
Freiburger Initiative gegen Bildungsabbau und Studiengebühren e.V. (FIBS)
Arbeitskreis gegen Studiengebühren
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg
Campus & Karriere am 4.4.2000 zum Thema: "Die Zulässigkeit von Studiengebühren in Baden-Württemberg wird in zweiter Instanz verhandelt"