Mehrere Umweltschutzorganisationen hatten Shell wegen des Ausstoßes des Treibhausgases CO2 verklagt und 2021 zunächst Recht bekommen. Das Gericht in Den Haag ordnete damals an, dass der Konzern seine Kohlendioxid-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken muss. Die Verpflichtung bezog sich auch auf die Emissionen von Zulieferern und Endabnehmern.
Shell legte Berufung ein. Der Konzern argumentiert, im Pariser Klimaabkommen gebe es keine Verpflichtung für Unternehmen, Schadstoffe zu reduzieren. Dies müssten Regierungen - und nicht Gerichte - anordnen.
Diese Nachricht wurde am 12.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.