
Das Gericht erklärte, Shell habe zwar grundsätzlich die Pflicht, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Man könne dem Unternehmen aber keinen konkreten Prozentsatz für die Senkung seiner CO2-Emissionen auferlegen.
Mehrere Umweltschutzorganisationen hatten Shell verklagt und in erster Instanz zunächst Recht bekommen. Das Gericht in Den Haag ordnete 2021 an, dass der Konzern seine Kohlendioxid-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken muss. Die Verpflichtung bezog sich auch auf die Emissionen von Zulieferern und Endabnehmern.
Shell legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Der Konzern argumentierte, im Pariser Klimaabkommen gebe es keine Verpflichtung für Unternehmen, Schadstoffe zu reduzieren. Dies müssten Regierungen - und nicht Gerichte - anordnen.
Diese Nachricht wurde am 12.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.