
Das Gericht in Den Haag erklärte, Shell habe grundsätzlich die Pflicht, sich für den Klimaschutz einzusetzen und tue dies auch bereits. Einen konkreten Prozentsatz zur Senkung der CO2-Emissionen könne man dem Unternehmen aber nicht vorschreiben. Insofern sei das Urteil der ersten Instanz hinfällig. Mehrere Umweltschutzorganisationen hatten Shell verklagt und zunächst Recht bekommen. Ein Gericht ordnete 2021 an, dass der Konzern seine Kohlendioxid-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken muss. Die Verpflichtung bezog sich auch auf die Emissionen von Zulieferern und Endabnehmern.
Shell legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Der Konzern argumentierte, im Pariser Klimaabkommen gebe es keine Verpflichtung für Unternehmen, Schadstoffe zu reduzieren. Dies müssten Regierungen - und nicht Gerichte - anordnen.
Diese Nachricht wurde am 12.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.