
Das Gericht verkürzte den Entzug des passiven Wahlrechts auf 15 Monate, weshalb eine Kandidatur Le Pens bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr juristisch möglich ist. Allerdings bestätigten die Richter, dass sie ein Jahr lang eine elektronische Fußfessel tragen muss. Dadurch wäre ein Wahlkampf stark eingeschränkt. Die frühere Vorsitzende des Rassemblement National hatte angekündigt, in diesem Falle nicht anzutreten, und stattdessen eine Kandidatur von Parteichef Bardella zu unterstützen. Am Abend will sich Le Pen zu dem Urteil öffentlich äußern.
Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht Le Pen der systematischen Veruntreuung von EU-Mitteln schuldig befunden. Mit den Geldern bezahlte Mitarbeiter der damaligen Europaabgeordneten sollen jahrelang tatsächlich für ihre Partei gearbeitet haben. Das Gericht verurteilte Le Pen zu einer Haftstrafe und entzog ihr das passive Wahlrecht für fünf Jahre. Dagegen war sie in Berufung gegangen.
Diese Nachricht wurde am 07.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
