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Oberverwaltungsgericht in Münster
Berufungsverfahren der AfD im Streit mit Verfassungsschutz wegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall beginnt

Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt ab heute in drei Berufungsverfahren über den Streit der AfD und der "Jungen Alternative" mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

    Das Foto zeigt den Eingang zu Oberverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster.
    Das Foto zeigt den Eingang zu Oberverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster. (picture-alliance / dpa / Robert B. Fishman)
    Es geht um dessen Einstufung der Partei, ihres sogenannten "Flügels" und ihrer Jugendorganisation als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus. Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen vor zwei Jahren überwiegend keinen Erfolg. Angesetzt sind zunächst zwei Tage. Landesinnenminister Reul sprach von einem zentralen Verfahren. Die Entscheidung würde einen dahingehend absichern, wie man weiter mit der AfD umgehe, sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post" auch mit Blick auf Forderungen nach einem Parteiverbot.
    [5 A 1218/22, 5 A 1216/22, 5 A 1217/22].
    Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.