
Es geht um dessen Einstufung der Partei, ihres sogenannten "Flügels" und ihrer Jugendorganisation als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus. Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen vor zwei Jahren überwiegend keinen Erfolg. Die Gerichtsverfahren finden in Nordrhein-Westfalen statt, weil der Bundesverfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Angesetzt sind zunächst zwei Tage. Soweit es nach Verlauf der mündlichen Verhandlung möglich sei, werde morgen am Ende der letzten Sitzung eine Entscheidung verkündet, hieß es.
Landesinnenminister Reul sprach von einem zentralen Verfahren. Die Entscheidung würde einen dahingehend absichern, wie man weiter mit der AfD umgehe, sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post" auch mit Blick auf Forderungen nach einem Parteiverbot.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.