
Die Fraktionsvorsitzende der Partei Rassemblement National war in erster Instanz zu zwei Jahren Haft mit Tragen einer elektronischen Fußfessel, zwei weiteren Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem wurde ihr für fünf Jahre untersagt, bei Wahlen anzutreten. Das für den Sommer erwartete Urteil entscheidet darüber, ob Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 erneut als Kandidatin antreten darf. Falls die Richter ihre Strafe bestätigen, will sie die Kandidatur dem Parteichef des Rassemblement National, Bardella, überlassen.
Diese Nachricht wurde am 13.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
