
Im Kern geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei 2021 als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Seitdem darf sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die AfD klagte gegen diese Einstufung, hatte 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln aber keinen Erfolg. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.