
Im Kern geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei 2021 als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Seitdem darf sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die AfD klagte gegen diese Einstufung, hatte 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln aber keinen Erfolg. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Reul sagte der "Rheinischen Post", das Verfahren sei zentral. Anschließend sei klar, ob die AfD gegen die Verfassung arbeite oder nicht. Die AfD dagegen spricht von einem politisch motivierten Verfahren. Es gebe in keinem Programm der Partei einen Anhaltspunkt dafür, dass die AfD gegen die Verfassung sei, sagte der stellvertretende Bundessprecher Brandner. Der stellvertretende Bundessprecher Boehringer sagte im Deutschlandfunk, dass seine Partei im Falle einer erneuten Niederlage in Revision gehen würde.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.