
Im Kern geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die AfD im Jahr 2021 als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Seitdem darf sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die AfD klagte gegen diese Einstufung, hatte 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln aber keinen Erfolg. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein. Sie geht in Münster auch gegen die Einstufung ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" als gesichert rechtsextremistisch vor.
Zu Beginn der Verhandlung wies das Gericht mehrere Anträge der AfD ab, darunter einen gegen die Besetzung des Senats und einen auf Ausschluss der Öffentlichkeit.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.