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Beschäftigung auf 450-Euro-Basis
"Minijobs sind attraktiv"

Ob Putzen, Gartenarbeit oder Pflege: Viele dieser Tätigkeiten werden schwarz erledigt. Dabei habe eine legale Beschäftigung zahlreiche Vorteile, sagte Wolfgang Buschfort von der Minijobzentrale im Dlf - und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wolfgang Buschfort im Gespräch mit Jule Reimer     | 21.08.2017
    Eine Reinigungskraft vom Online-Reinigungsdienst Homejoy putzt am 04.11.2014 in einer Wohnung in Berlin.
    Haushaltsarbeiten werden häufig von Minijobbern erledigt. (dpa/Jens Kalaene)
    Jule Reimer: Am Telefon ist jetzt Wolfgang Buschfort von der Minijobzentrale, die eigentlich eingerichtet wurde, um genau die legale Beschäftigung im Rahmen von 450-Euro-Jobs zu fördern und die Abwicklung zu erleichtern. Herr Buschfort, warum werden trotz Ihrer Unterstützung legale Minijobs als nachteilig empfunden? Können Sie das nachvollziehen?
    Wolfgang Buschfort: Das kann ich eigentlich nicht nachvollziehen, es sei denn, man möchte unbedingt betrügen. Das Problem ist auch uns bekannt, beispielsweise bei Personen, die Sozialleistungen beziehen, die dann eine entsprechende Anrechnung ihres Arbeitseinkommens hätten und deswegen den Minijob nicht anmelden wollen, oder Unterhaltsleistungen beispielsweise vom Ehemann oder der Ehefrau werden bezogen und der ehemalige Ehepartner müsste weniger zahlen, wenn man selbst arbeitet. Das will man auch nicht. Oder es gibt Personen, die haben mehrere nicht angemeldete Jobs, und das Ganze ist schlicht Schwarzarbeit.
    "Bis zu 510 Euro steuerlich geltend machen"
    Reimer: Welches sind denn die Vorteile, wenn man sich anmeldet?
    Buschfort: Es gibt zahlreiche Vorteile. Der wichtigste Vorteil für den Arbeitgeber ist: Er ist auf der rechtlich sicheren Seite, beispielsweise wenn ein Unfall passiert. Ein Minijobber ist abgesichert, wenn er beispielsweise beim Gardinenaufhängen von der Leiter fällt oder im Garten was passiert. Das ist ein Minijobber, der illegal arbeitet, nicht. Das Ergebnis ist, dass ein Arbeitgeber bei dem dann möglicherweise sein Leben lang eine entsprechende Rente oder was zahlen muss. Der Arbeitgeber kann bis zu 510 Euro im Jahr steuerlich geltend machen und bekommt das Geld bei der Steuererklärung zurück.
    Reimer: Aber das Problem sind ja offenbar die Beschäftigten. Wir haben ja Frauke Matthes gehört. Haben Sie einen Rat für Frauke Matthes, wie sie legal jemanden finden kann?
    Buschfort: Ich kann nur raten, in die normalen Onlinebörsen beispielsweise zu gucken. Auch die Minijobzentrale bietet so was an, die Haushaltsjobboerse.de. Die ist kostenlos. Ansonsten kann ich nur raten, um sich nicht selbst strafbar zu machen, weitersuchen. Eine Alternative kenne ich da auch nicht.
    "Minijobs sind schon attraktiv"
    Reimer: Könnte man was ändern an den Minijobs, um sie attraktiver zu machen?
    Buschfort: Sie sind ja schon attraktiv. Der Arbeitnehmer muss nichts zahlen, muss keine Abgaben zahlen, keine Steuern zahlen. Der Arbeitgeber kriegt das Geld, was er bezahlt, im Großen und Ganzen zurück bei der Steuer.
    Reimer: Das sind die Rentenbeiträge, die er leistet, die Versicherung et cetera, über diese steuerliche Absetzbarkeit.
    Buschfort: Rentenbeiträge, die Steuern, die Krankenversicherungsbeiträge, die dort gezahlt werden. Das bekommt der Arbeitgeber letztendlich alles wieder zurück über den Jahresausgleich. Und der Arbeitnehmer ist abgesichert, nicht nur bei einem entsprechenden Unfall, sondern vor allen Dingen auch beispielsweise bei Krankheit. Wenn der Arbeitnehmer krank wird, hat er ja ein Recht darauf, Krankengeld zu bekommen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu bekommen, und davon bekommt der Arbeitgeber 80 Prozent anschließend wieder zurück von der Minijobzentrale. Auch das ist ein großer Vorteil. Weiter gefördert werden müssten Minijobs im Haushalt eigentlich nicht.
    Reimer: Ganz vielen Dank! – Informationen von Wolfgang Buschfort von der Minijobzentrale zu der Problematik.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.