Oberverwaltungsgericht Berlin
Beschwerde gegen Entscheidung im Görlitzer Park

Die Berliner Senatsumweltverwaltung legt Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung zum Görlitzer Park ein.

    Besucher sitzen bei Sonnenuntergang im Görlitzer Park. Auf dem Asphalt ist "Der Görli bleibt auf!" gesprüht.
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass der Görlitzer Park zunächst wieder nachts offen bleiben darf. (picture alliance/dpa/Christophe Gateau)
    Das teilte eine Sprecherin mit. Hintergrund ist die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, derzufolge der bundesweit bekannte Park auch nachts offen bleiben soll. Das Gericht hatte die Anordnung zur nächtlichen Schließung für formell rechtswidrig befunden.
    Der Görlitzer Park schließt seit Anfang März abends um 22 Uhr. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme beschlossen, um gegen den Rauschgifthandel und weitere Kriminalität vorzugehen. Die Auswirkungen sollen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.
    Diese Nachricht wurde am 02.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.