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Bundesverfassungsgericht
Beschwerde von russisch-usbekischem Oligarchen gegen Durchsuchung von Jacht unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des russisch-usbekischen Oligarchen Usmanow wegen der Durchsuchung einer Jacht für unzulässig erklärt.

    Der Oligarch Alisher Usmanow
    Der Oligarch Alischer Usmanow (Alexander NEMENOV / AFP)
    Der zuständige Senat nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Diese Entscheidung sei bereits Mitte November gefallen. Im September 2022 waren eine Jacht in Bremen sowie drei Anwesen am Tegernsee und im Taunus durchsucht worden, die die Staatsanwaltschaft Usmanow zurechnet. Die Durchsuchungen standen in Zusammenhang mit EU-Sanktionen gegen russische Staatsangehörige wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine.
    Usmanow soll den Ermittlern zufolge einen mehrstelligen Millionenbetrag verschoben und damit gegen die EU-Sanktionen verstoßen haben. Er gilt als Vertrauter des russischen Präsidenten Putin.
    Diese Nachricht wurde am 04.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.