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Landgericht München
Beschwerden der Letzten Generation abgewiesen

Ein halbes Jahr nach Durchsuchungen bei der Letzten Generation hat das Landgericht München zahlreiche Beschwerden gegen die Razzia größtenteils abgewiesen.

    Mikrofone stehen vor Beginn einer Pressekonferenz der Letzten Generation in der Reformationskirche in Berlin-Moabit auf einem Tisch.
    Die Letzte Generation wurde als kriminelle Vereinigung eingestuft. (picture alliance / dpa / Christoph Soeder)
    Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts München. Dieses sei zurecht davon ausgegangen, dass es einen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung gebe.
    Die Vereinigung verfolge ein gemeinsames Ziel und habe die Absicht, dabei Straftaten zu begehen, heißt es in der Begründung. Das Gericht verwies auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Mitglieder der Letzten Generation. Der gesellschaftliche Diskurs werde durch illegitime Mittel verletzt. Deshalb seien die Durchsuchungen verhältnismäßig gewesen. Einer der insgesamt elf Beschwerden gab das Gericht recht - einzelne Gegenstände hätten demnach nicht beschlagnahmt werden dürfen.
    Diese Nachricht wurde am 23.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.