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Nach Masken-Affäre
Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten werden schärfer bestraft

Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird künftig schärfer bestraft. Der Bundestag hat dazu einen zusätzlichen Paragraphen im Strafgesetzbuch beschlossen. Damit reagiert die Regierung vor allem auf die Masken-Geschäfte während der Corona-Pandemie.

    Blick in den Bundestag bei einer Parlamentssitzung
    Das Strafgesetzbuch sah bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassierten. (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    So machen sich Abgeordnete künftig strafbar, die ihre Stellung und das Prestige ihres Mandats nutzen, um gegen Bezahlung Einfluss zum Beispiel auf Ministerien auszuüben. Ihnen und ihren Auftraggebern droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
    Das Strafgesetzbuch sah bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassierten, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag. Nun wird die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben. 
    SPD, Grüne und FDP reagierten mit ihrem Vorstoß vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie dem Staat Maskengeschäfte vermittelt und dafür Millionenprovisionen kassiert. Gegen sie wurde später wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage aber nicht bestraft werden. Die Ampel-Parteien hatten daher in ihrem Koalitionsvertrag eine Rechtsverschärfung vereinbart.
    Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.