
Der Bundestag hat dazu gestern einen zusätzlichen Paragraphen im Strafgesetzbuch beschlossen. So machen sich Abgeordnete künftig strafbar, die ihre Stellung und das Prestige ihres Mandats nutzen, um gegen Bezahlung Einfluss auszuüben. Ihnen und ihren Auftraggebern droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bislang sah das Strafgesetzbuch nur Strafen vor, wenn Abgeordnete Geld oder andere Vorteile bei der Ausübung ihres Mandats kassierten. Nun wird die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben.
SPD, Grüne und FDP reagieren mit der Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie dem Staat Maskengeschäfte vermittelt und dafür Millionenprovisionen kassiert, konnten strafrechtlich aber nicht belangt werden.
Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.