
Das Gericht hob mit dieser Begründung Auflagen für eine heutige propalästinensische Demonstration in Düsseldorf teilweise auf. Das dortige Polizeipräsidium hatte dem Veranstalter untersagt, das Existenzrecht des Staates Israel während der Versammlung in jedweder Form zu leugnen. Das Oberverwaltungsgericht stellte dagegen eine kritische Auseinandersetzung mit der Staatsgründung Israels und die Forderung nach einer friedlich zu vollziehenden Veränderung bestehender Verhältnisse unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Der Beschluss der Münsteraner Richter ist nicht anfechtbar.
(Az: 15 B 1300/25)
Diese Nachricht wurde am 22.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
