
Ihm werde grob fahrlässige Tötung und schwere Körperverletzung zur Last gelegt, teilte die spanische Nationalpolizei in Palma mit. Bei dem Unglück auf der spanischen Mittelmeerinsel waren am Abend des 23. Mai vier Menschen ums Leben gekommen, darunter zwei Urlauberinnen aus Deutschland. Außerdem gab es zahlreiche Verletzte. Bei den Ermittlungen war unter anderem festgestellt worden, dass das Lokal keine Betriebslizenz für die eingestürzte Balkonterrasse gehabt habe, hieß es weiter. Die zu große Belastung durch zahlreiche Gäste habe zum Einsturz der illegal gebauten und als nicht begehbar eingestuften Konstruktion geführt.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.