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Betreuungsgeld
Ideologischer Streit geht vor Gericht

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit heute über die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Die Kläger sehen mehrere Grundrechte verletzt. Die Bundesregierung verteidigt ihr Gesetz - obwohl sie vor der Einführung in Teilen selbst gegen die Einführung war.

Von Axel Schröder und Elena Raddatz | 14.04.2015
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    Kinder spielen in einer Kita. (Bild: picture alliance / dpa) (Uli Deck/dpa)
    "Das Bundesverfassungsgericht. Bitte nehmen Sie Platz. Meine Damen und Herren, die heutige abstrakte Normenkontrolle auf Antrag des Hamburger Senats befasst sich mit dem Betreuungsgeldgesetz des Bundes aus dem Jahre 2013..."
    Das große politische Gezänk, mit dem die Parteien in den letzten Jahren für und gegen das Betreuungsgeld kämpften, blieb heute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aus. Angereist waren Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele, der den Normenkontrollantrag des Stadtstaates verteidigte und Ralf Kleindiek, der in Karlsruhe die Sicht der Bundesregierung erklärte. Sachlich und ruhig legten sie ihre Argumente dar, schließlich galt es heute, die rechtliche Problematik hinsichtlich des Betreuungsgeldgesetzes zu erläutern.
    Noch vor drei Jahren waren solche Töne undenkbar. Alexander Dobrindt, damals Generalsekretär der CSU, und Manuela Schwesig, SPD, stritten heftig über die neue Familienleistung:
    "Sie, von der SPD, den Grünen und von der Linkspartei, sie reden permanent diejenigen Eltern schlecht, die keine Kita benutzen, die ihre Kinder nicht in die Kita geben! Sie wollen nur die eine Erziehungsleistung haben!"
    "Es geht nur darum, einen Machtanspruch durchzusetzen. Und damit wird doch deutlich: Herr Seehofer hat die Menschen, die Kinder nicht im Blick! Und deshalb ist es wichtig, dass wir deutlich machen, dass es mit uns eine verlässliche und moderne Familienpolitik gibt, die die Interessen der Familien in den Mittelpunkt stellt!"
    Alexander Dobrindt kämpfte 2012 als CSU-Generalsekretär für das Betreuungsgeld. CDU, CSU und die FDP regierten im Bund. Manuela Schwesig war noch Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern. Und im sozialdemokratisch regierten Hamburg traf damals schon - im Auftrag aller SPD-geführten Bundesländer - der Staatsrat in der Justizbehörde, Ralf Kleindiek, die ersten Vorbereitungen für eine Klage gegen das noch gar nicht verabschiedete, aber von der SPD so sehr bekämpfte, von der CSU so heiß ersehnte Betreuungsgeldgesetz.
    Bundesregierung: Es gilt der Koalitionsvertrag
    Drei Jahre später sind die Karten neu gemischt. In der Hauptstadt regiert die Große Koalition. Alexander Dobrindt ist mittlerweile Bundesverkehrsminister. Manuela Schwesig leitet das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Und dort arbeitet nun auch der einstige Hamburger SPD-Staatsrat Ralf Kleindiek als verbeamteter Staatssekretär. Ausgerechnet Ralf Kleindiek, der Mann, der die Klage gegen das Betreuungsgeld für den Hamburger Senat vorbereitet hat, ausgerechnet er verteidigt in Karlsruhe die Sicht der Bundesregierung. Wie die Verfassungsrichter nach den heutigen Anhörungen entscheiden werden, ist noch nicht klar. Ihr Urteil wird erst in einigen Monaten fallen. Für die Bundesregierung, so Ralf Kleindiek, sei die Sache klar:
    "Es geht ja vor allem um die Frage, ob der Bund die Gesetzgebungszuständigkeit hat. Als weitere Frage wird es darum gehen, ob das Betreuungsgeld gegen Grundrechte verstößt. Und in beiden Punkten ist die Bundesregierung der Auffassung, dass wir auch die Gesetzgebungskompetenz für eine Familienleistung wie das Betreuungsgeld haben und dass zweitens, das Betreuungsgeld in seiner konkreten Ausgestaltung auch nicht gegen Grundrechte verstößt."
    Kurz vor Kleindieks Reise nach Karlsruhe, kurz bevor der Mann, der das Betreuungsgeld als SPD-Mann gern zu Fall bringen würde, dasselbe vor Deutschlands höchsten Gericht als Vertreter der Bundesregierung aber verteidigen sollte, wurde in der Koalition zwar nicht gestritten. Aber es gab noch einmal intensive Gespräche mit den Kollegen der Union, erzählt Ralf Kleindiek:
    "Das ist manchmal eine kuriose Situation! Aber das ist ja auch eine Situation, die man erstens professionell handhaben kann. Und die zweitens insofern jetzt für mich nicht so kurios ist, ich treffe da ja keine persönlichen Entscheidungen. Und deswegen bin ich auch nicht befangen oder so was. Sondern ich vertrete da eine bestimmte Institution oder eine politische Körperschaft - wie in Hamburg den Hamburgischen Senat - und wie jetzt hier die Bundesregierung.
    Es gelte, so Kleindiek, der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Und darin ist geregelt: Das Betreuungsgeld soll bestehen bleiben.
    Seit anderthalb Jahren gibt es das Betreuungsgeld. Zurzeit nehmen es rund 386.000 Menschen in Anspruch. Die neue Familienleistung - 150 Euro monatlich für Eltern, die ihren Nachwuchs nicht in eine Kita schicken, sondern zuhause betreuen - war von Anfang an ein CSU-Projekt, ein Projekt des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Die Bedenken in der Schwesterpartei CDU und beim einstigen Koalitionspartner, der FDP, schob der Landeschef beiseite. Er drohte mit ernsthaften Konsequenzen, sogar mit dem Bruch der Koalition. Und Seehofer setzte sich durch. Am 9. November 2012 wurde das Betreuungsgeld vom Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Bundespräsident Joachim Gauck unterschrieb das Gesetz erst nach eingehender juristischer Nachprüfung. Schon damals gab es Zweifel am verfassungsgemäßen Zustandekommen der Regelung.
    Am 1. August 2013 trat das Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Und kann seitdem - auch in Hamburg - in den Bezirksämtern oder online beantragt werden. Christian Obst, Fachamtsleiter im Bezirksamt Hamburg-Wandsbek blättert durch das Formular:
    "Das Antragsverfahren ist sehr einfach gestaltet für unsere Kunden. Wir haben einen einfachen dreiseitigen Antrag, der auszufüllen ist, mit einem entsprechenden Merkblatt aufgelegt. Der Kunde erklärt, dass er die Einkommensgrenze laut Steuerbescheid nicht überschreitet, die für das Betreuungsgeld mit 500.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende sehr, sehr hoch ist. Und der Kunde erklärt, dass er keine öffentlich finanzierte Kindertagesbetreuung in Anspruch nimmt."
    Hat der Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten?
    In Hamburg entschieden sich im letzten Jahr 7.000 Eltern für das maximal 22 Monate gezahlte Betreuungsgeld und gegen einen Kita-Platz für ihren Nachwuchs. Menschen, die schon Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen, bekommen ihre Erziehungsleistungen durch das Betreuungsgeld nicht honoriert. Die neue Geldleistung wird mit ihren Zuweisungen verrechnet. Unter den Hamburger Antragstellern, erzählt Fachamtsleiter Christian Obst, waren dabei überdurchschnittlich viele Eltern mit ausländischen Wurzeln.
    "Wir müssen bei der Antragsprüfung feststellen, ob der ausländerrechtliche Status eine entsprechende Anspruchslage gibt. Und nach unserer Statistik haben rund 20 Prozent der Antragsteller nicht die deutsche Staatsbürgerschaft."
    Detaillierte, auf ganz Deutschland bezogene Studien dazu, welche Eltern wie lange Betreuungsgeld beziehen, gibt es nicht. Bis heute ist nicht klar, wie hoch die Einkommen der Antragsteller sind, ob sie bildungsfernen Milieus angehören, aus welchen Ländern sie stammen. Erst Ende des Jahres soll eine erste Zusammenfassung dazu vorliegen.
    Trotz des in der Großen Koalition verabredeten Burgfriedens beim Thema Betreuungsgeld wurde darüber heute vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. In einem sogenannten abstrakten Normenkontrollverfahren. Die Verfassungsrichter werden die Gültigkeit der Norm kontrollieren. Prüfen, ob das Betreuungsgeldgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Genau darum geht es dem Senat in Hamburg mit seiner Klage in Karlsruhe. Nicht nur um die staatliche Förderung - das Betreuungsgeld - an sich. Sondern - so die beiden Prozessbevollmächtigten - die Verfassungsrechtler Margarete Schuler-Harms und Arndt Schmehl - um das Gesetz in seiner konkreten Form. Sie bezweifeln, dass es ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Dem Bund, so ihre Argumentation, fehlte die notwendige Gesetzgebungskompetenz, um das Betreuungsgeldgesetz auf den Weg zu bringen. Sophie Lenski, Professorin am Lehrstuhl für Staatsrecht der Universität Konstanz, erklärt:
    "Was der Bund machen darf und was die Länder machen dürfen, das regelt das Grundgesetz und da ist die Grundregel die, dass der Bund überhaupt nur dann ein Gesetz erlassen darf, wenn das Grundgesetz ihm das erlaubt, also ihm die Kompetenz dafür zuschreibt. Das wirkt in der Wirklichkeit manchmal anders, weil man das Gefühl hat, dass der Bund die meisten Gesetze erlässt, aber die Verfassung sieht eigentlich eine andere Grundregel vor. Das heißt, wenn der Bund dieses Gesetz erlässt, muss er erklären können, warum das Grundgesetz ihm erlaubt, für genau diese Materie überhaupt eine Regelung zu treffen. Und das ist jetzt hier im Fall des Betreuungsgeldes jedenfalls zweifelhaft."
    In diesem Fall leitet der Bund seine Zuständigkeit her, indem er das Betreuungsgeld als Instrument der öffentlichen Fürsorge deklariert. Zudem sei das Gesetz erforderlich, um innerhalb des Bundesgebietes gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, so die Argumentation. Beide Voraussetzungen hält der Hamburger Senat für nicht erfüllt. Das Betreuungsgeld sei eben keine Leistung, die unter das Sachgebiet der öffentlichen Fürsorge falle, erklärt Detlef Scheele, der Hamburger Sozialsenator. Und das hat er auch heute in Karlsruhe noch mal dargelegt:
    "Rechtlich scheint es so zu sein, dass der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz hat, denn Artikel 72 und 74 geben dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz in den Ländern, wenn es um die Fürsorge oder die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse geht. Nun wird ehrlicherweise niemand erzählen können, dass das Betreuungsgeld gleichen Lebensverhältnissen und der öffentlichen Fürsorge dient. Das stimmt nicht."
    So sieht es Detlef Scheele. Aber es sind auch andere Auslegungen des sehr schwammigen Fürsorgebegriffs möglich, erklärt die Staatsrechtlerin Sophie Lenski:
    "Der Begriff kommt natürlich historisch gesehen aus einer Vorstellung von Armenfürsorge und Hilfe zur Überwindung wirtschaftlicher Notlagen, also das, was wir heute klassischerweise mit der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II begreifen würden. Das hat sich dann immer ein bisschen weiter ausgeweitet, das Bundesverfassungsgericht hat dann erläutert, dass diese Kompetenz nicht auf diese klassischen Bereiche der Armenfürsorge begrenzt ist, sondern zum Beispiel auch Maßnahmen der Jugendhilfe oder eben auch des Familienlastenausgleichs umfassen kann. Das ist das, worauf die Gesetzesbegründung sich stützt, dass es eben so eine Maßnahme des Familienlastenausgleichs ist, da kann man aber auch anderer Meinung sein."
    "Das ist sehr ideologielastig"
    Denn das Betreuungsgeld, so argumentieren die Hamburger, setze eben keine vorhandene Hilfsbedürftigkeit bei den Eltern voraus. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Und es gehe dabei eben nicht darum, gleichwertige Lebensverhältnisse bei der Kinderbetreuung im gesamten Bundesgebiet zu schaffen.
    Darüber hinaus, kritisieren die Hamburger, verstoße das Betreuungsgeldgesetz gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, das Gleichbehandlungsgebot. Und gegen den Grundsatz des Schutzes und der Förderung von Familien in Artikel 6.1 GG. Immerhin würden durch das Betreuungsgeld nur jene Familien bevorzugt, die ihre Kinder zuhause erziehen. Aber auch Eltern, die ihre Kinder in öffentlich geförderten Einrichtungen betreuen lassen, würden, nach dem Abholen ihrer Kinder aus der Kita, Erziehungsleistungen erbringen. Dazu kommen weitere Bedenken, so Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele:
    "Wir wissen, dass - anders als beim Elterngeld - hier weit über 90 Prozent Frauen das Betreuungsgeld beantragen. Insofern liegt der Verdacht nahe, dass da tradierte Rollenbilder gefestigt werden und dass Frauen eher angehalten werden, zuhause zu bleiben. Das ist unter vielerlei Gesichtspunkten nicht gut. Für die Frauen selbst nicht. Aber für die Gesellschaft auch nicht, denn wir brauchen qualifizierte Frauen am Arbeitsmarkt. Und können eigentlich auf keinen verzichten."
    Zudem kommt es nicht darauf an, wie viele Stunden die Eltern die Kinder tatsächlich zu Hause betreuen oder zu einer privaten Betreuung schicken. Das Geld bekommen sie nur dafür, dass sie keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Eine absurde Situation, findet Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele:
    "Es ist ja so, dass der Bund durch seine Investitionsprogramme die Länder sehr unterstützt und auffordert, Kitas und Krippen auszubauen. Nicht umsonst gibt es einen Rechtsanspruch durch den Bund. Und jetzt grätscht der Bund dazwischen und sagt: Wenn ihr nicht hingeht, kriegt ihr eine Prämie! Das verstehe, wer will."
    Markus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU im Bundestag, hält diese Argumente für wenig stichhaltig. Der Hamburger SPD-Senat, fordert Weinberg, solle endlich akzeptieren, dass das Betreuungsgeld längst Realität ist und sehr gut angenommen werde:
    "Das ist sehr ideologielastig. Das kann man immer wieder rauslesen. Wo unterschwellig deutlich formuliert wird, dass eigentlich die Betreuung in der Kita die bessere ist. Und da habe ich auch meine Probleme mit. Und insoweit glaube ich auch, dass die Klage zu keinem Erfolg führen wird."
    Die Warnung der Betreuungsgeld-Gegner vor den Nebenwirkungen der Leistung greife nicht, so der CDU-Politiker. Weinberg hält nichts von der These, dass vor allem Familien mit Migrationshintergrund, Familien aus bildungsfernen Milieus sich eher für das Betreuungsgeld als für einen Kita-Platz entscheiden:
    "Ich bin immer sehr sorgsam, wenn ich so höre: Bildungsferne Schichten - dass man ihnen ein wenig die Kompetenz abspricht, für die Betreuung in den ersten Monaten oder Jahren des Kindes Verantwortung zu übernehmen. Ich kann ihnen sagen: Es gibt auch Bildungsbürger, wo man verzweifeln kann, wie die mit ihren Kindern umgehen. Wissen Sie, ich habe mal als Lehrer unterrichtet an Klassen mit 80, 90 Prozent sogenanntem Migrationshintergrund. Ich kann ihnen sagen, wie liebevoll die Eltern mit ihren Kindern umgehen. Ich würde immer ein bisschen zurückhaltend sein bei Pauschalgeschichten."
    Bisher keine konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse
    Ganz so pauschal sieht es Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele nicht. Trotzdem, erklärt er, könne das Betreuungsgeld ein Fehlanreiz sein, der die Entwicklung der Familien behindere. Denn zeitgleich fordere der Staat zum Beispiel im Unterhaltsrecht von Vätern und Müttern, dass sie - sobald das Kind drei Jahre alt ist - möglichst schnell wieder erwerbstätig werden. Dieser Wiedereinstieg in den Beruf sei aber nach einer langen Pause schwierig. Und auch aus anderen Gründen sieht Detlef Scheele, die Anreize durch das Angebot Betreuungsgeld, Kinder nicht in eine Kita zu schicken, kritisch:
    "Man ist nicht gut beraten, Eltern grundsätzlich ihre Erziehungsfähigkeit in Abrede zu stellen. Das stimmt auch nicht. Aber wenn man sich die letzten Jahre anschaut und die vielen Erziehungshilfen, die nicht nur in Hamburg, sondern überall in Deutschland gewährt werden, dann muss es ja wohl einen Bedarf an solchen Erziehungshilfen geben. Und insofern gibt es Elternhäuser, die mit der Erziehung und Förderung ihrer Kinder überfordert sind und genau diese Elternhäuser werden sich vorrangig das Betreuungsgeld zunutze machen."
    Ob das Betreuungsgeld aber tatsächlich vor allem von Eltern mit geringem Einkommen, geringerer Bildung oder von jenen mit ausländischen Wurzeln beantragt wird, ist wissenschaftlich kaum erforscht. Zwar hat die schwarz-gelbe Koalition im Gesetz festgeschrieben, dass das Statistische Bundesamt Datenerhebungen durchführen soll. Abgefragt werden aber nur wenige aussagekräftige Merkmale der Antragsteller. Danach sind unter den aktuell rund 386.000 Beziehern von Betreuungsgeld mit 64.200 Personen überproportional viele ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die meisten Betreuungsgeld-Bezieher leben in Nordrhein-Westfalen, in Bayern und Baden-Württemberg, kaum genutzt wird die Geldleistung in Ostdeutschland. Und - besonders auffällig:
    Eine Mutter im Business-Anzug mit ihrem Baby auf dem Arm, in der Hand eine Kaffeetasse.
    Kinder statt Karriere? In fast 95 Prozent der Fälle übernehmen die Frauen die Kinderbetreuung zuhause. (dpa / picture alliance / Lehtikuva Elina Simonen)
    Aber konkrete wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Betreuungsgeld in Deutschland gibt es noch nicht, erklärt der Koblenzer Sozialwissenschaftler Professor Stefan Sell:
    "Aus dem Vergleich mit anderen Ländern, vor allem den skandinavischen Ländern, die interessanterweise auch betreuungsgeldähnliche Leistungen haben und Thüringen, die ja eine ähnliche Leistung schon vor vielen Jahren eingeführt hatten, da haben wir tatsächlich Erkenntnisse, dass es eine leicht überdurchschnittliche Inanspruchnahme in bildungsfernen Schichten, in Haushalten mit Migrationshintergrund gegeben hat. Aber bezogen auf Deutschland können wir das zwar vermuten, dass es ähnliche Effekte geben wird. Aber es gibt keine belastbaren Forschungsergebnisse, die diese These stützen. Deswegen sollte man einfach vorsichtig sein."
    Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet
    Welche Folgen es hätte, wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz tatsächlich kippen würde, ist noch nicht absehbar. Rückzahlungen von bereits gezahltem Betreuungsgeld müsste aber niemand fürchten, versichert Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss, meint auch Professorin Sophie Lenski von der Universität Konstanz:
    "Die Auswirkungen hängen maßgeblich davon ab, wie das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung ausgestaltet. Wenn man ganz streng vorgehen würde, müsste man das Gesetz für nichtig erklären, und das hieße, alle Eltern, die schon Betreuungsgeld bekommen haben, müssten das Geld dann zurückzahlen. Ich gehe nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht keine solche Entscheidung treffen würde. Vielmehr hat das Gericht da einen gewissen Entscheidungsspielraum, um die Folgen einer solchen Entscheidung abzumildern. Insofern würde ich vermuten, dass das Gericht das Gesetz für unwirksam für die Zukunft erklärt, aber keine Rückforderungspflichten damit verbunden wären. Aber das ist eine Entscheidung, die in gewissem Rahmen im Ermessen des Gerichtes liegt."
    Heute haben sich die Karlsruher Richter vor allem die Argumente der Antragsteller genau angehört und hinterfragt. Auch die Bundesregierung konnte dabei ihre Sicht der Dinge erläutern. Welche Linie das Bundesverfassungsgericht letztendlich einschlagen wird - pro oder contra Betreuungsgeld? Das wurde in der heutigen mündlichen Verhandlung noch nicht deutlich. Mit einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in einigen Monaten gerechnet.