
Es ging um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Opfer Anspruch auf Schadenersatz haben. Der BGH erklärte, bereits der reine Kontrollverlust über die eigenen Daten reiche dafür grundsätzlich aus, auch wenn kein materieller Schaden entstanden sei. Der Vorsitzende Richter betonte aber, der Schadenersatz könne nicht allzu hoch ausfallen. In einem konkreten Fall war von 100 Euro die Rede. Die Erklärung des Bundesgerichtshofs ist entscheidend für Tausende Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten.
Anlass für die Klagen war die Veröffentlichung persönlicher Daten von gut einer halben Milliarde Facebook-Nutzern aus 106 Ländern. Unbekannte hatten eine Funktion des Sozialen Netzwerks genutzt, um die Daten abzugreifen. Der Facebook-Mutterkonzern Meta sah darin bislang keinen eigenen Rechtsverstoß.
Diese Nachricht wurde am 18.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.