Bundesgerichtshof
Betroffene des Datenlecks bei Facebook haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Betroffenen des umfangreichen Datenlecks aus dem Jahr 2021 bei Facebook gestärkt.

    Eine Hand hält ein Smartphone, auf dessen blauem Bildschirm ein kleines weißes "f" zu sehen ist, das Symbol für Facebook.
    Im Jahr 2021 waren persönliche Daten von hunderten Millionen Facebook-Nutzern veröffentlicht worden. (imago / NurPhoto /STR)
    Es ging um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Opfer Anspruch auf Schadenersatz haben. Der BGH erklärte, bereits der reine Kontrollverlust über die eigenen Daten reiche dafür grundsätzlich aus, auch wenn kein materieller Schaden entstanden sei. Der Vorsitzende Richter betonte aber, der Schadenersatz könne nicht allzu hoch ausfallen. In einem konkreten Fall war von 100 Euro die Rede. Die Erklärung des Bundesgerichtshofs ist entscheidend für Tausende Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten.
    Anlass für die Klagen war die Veröffentlichung persönlicher Daten von gut einer halben Milliarde Facebook-Nutzern aus 106 Ländern. Unbekannte hatten eine Funktion des Sozialen Netzwerks genutzt, um die Daten abzugreifen. Der Facebook-Mutterkonzern Meta sah darin bislang keinen eigenen Rechtsverstoß.
    Diese Nachricht wurde am 18.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.