
Der Bundestag votierte in der Nacht für ein neues Gesetz, mit dem missbräuchliche Ersteigerungen solcher mangelhafter Häuser und Wohnungen bekämpft werden sollen. Die Neuregelung räumt Städten und Gemeinden ein, dem Käufer das erworbene Haus vorübergehend zu entziehen. Er darf es nutzen, wenn er den vollen Preis für die Immobilie beglichen hat.
Schrottimmobilien werden Wohnungen und Häuser in schlechtem Zustand genannt. In den vergangenen Jahren hatten Geschäftsleute diese wiederholt ersteigert und sie nach Zahlung der gesetzlichen Sicherheitsleistung zu überhöhten Preisen vermietet - oft an Menschen, die sonst keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben. Bis zu einer Neuversteigerung erzielten sie so erhebliche Gewinne.
Diese Nachricht wurde am 27.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.