
Der Richter hatte im April 2021 verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten, obwohl das Hygienekonzept des Landes Thüringen es damals so vorsah. Die Entscheidung wurde später durch Folge-Instanzen aufgehoben, da der Familienrichter für derartige Entscheidungen nicht zuständig war.
Das Landgericht Erfurt sprach den Juristen der Rechtsbeugung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zur Begründung hieß es, der Mann habe ein Urteil gefällt, das er von vornherein so beabsichtigt habe.
Diese Nachricht wurde am 23.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.