
Das Gericht sprach den aus dem Westjordanland stammenden Mann der Sachbeschädigung schuldig. Damit folgte es weitgehend dem Antrag der Verteidigung, die den Vorfall als Versehen bezeichnet hatte. Den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung und der versuchten schweren Brandstiftung sah das Gericht als nicht bestätigt an.
Der Fall hatte besondere Aufmerksamkeit erzielt, weil der Mann seinen Raketenabschuss gefilmt und anschließend auf seinem Social-Media-Kanal veröffentlicht hatte.
Diese Nachricht wurde am 09.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.