
Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau blieb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels allein zurück, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen. Dort starb sie an Unterkühlung.
Keine Rücksicht auf Fähigkeiten der Freundin
Der Richter begründete sein Urteil so: Der erfahrene Alpinist habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine so herausfordernden Bergtouren im Winter gemacht hatte. "Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod", sagte der Richter. Zuletzt sei sie nur mehr auf allen Vieren gekrochen. Der Angeklagte habe seine Freundin auch unpassende Ausrüstung zur Verfügung gestellt, sagte der Richter. Am Berg habe er nicht richtig reagiert, als das Wetter schlechter wurde und seine Freundin kaum mehr vorankam. Er habe die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen.
Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an das Gericht gewandt. Er wolle sagen, "dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist". Er bekannte sich aber nicht schuldig. Der Mann betonte, dass seine Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. "Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen", sagte der 37-Jährige. Aus Sicht des Richters lag jedoch ein großer Teil der Verantwortung bei dem deutlich erfahreneren Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen.
Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten.
Diese Nachricht wurde am 20.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
