Steuerbetrug
Bewährungsstrafe für Cum-Ex-Kronzeugen

Bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerbetrugs ist der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verhängte wegen besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    Der angeklagte Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck sitzt im Gerichtssaal der Außenstelle des Landgerichts Bonn. Er schaut auf sein Handy.
    Im Cum-Ex-Prozess ist der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Rolf Vennenbernd / dpa / Rolf Vennenbernd)
    Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an.

    Angeklagter hat Schaden in Höhe von einer halben Milliarde Euro mitverursacht

    Der Angeklagte hat nach Einschätzung des Gerichts einen Schaden von knapp einer halben Milliarde Euro mitverursacht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert und die Verteidigung eine Verfahrenseinstellung gefordert.
    Steck war früher Kanzleipartner des sogenannten Cum-Ex-Architekten Hanno Berger. Während Berger bis zuletzt von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt war, gab sich Steck geläutert, kooperierte mit der Staatsanwaltschaft und fungierte als Kronzeuge. Letzteres wirkte sich strafmildernd aus.

    Cum-Ex kostete den Fiskus zweistelligen Milliardenbetrag

    Bei "Cum-Ex" verschoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein.
    (Aktenzeichen 62 KLS 1/24)
    Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.