Finanzgericht
Bewährungsstrafe für Cum-Ex-Kronzeugen

Bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerbetrugs ist der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

    Der angeklagte Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck sitzt im Gerichtssaal der Außenstelle des Landgerichts Bonn. Er schaut auf sein Handy.
    Im Cum-Ex-Prozess ist der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Rolf Vennenbernd / dpa / Rolf Vennenbernd)
    Das Landgericht Bonn verhängte wegen besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an.
    Der Angeklagte hat nach Einschätzung des Gerichts einen Schaden von knapp einer halben Milliarde Euro mitverursacht. Seine Rolle als Kronzeuge wirkte sich strafmildernd aus.
    (Aktenzeichen 62 KLS 1/24)
    Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.