Finanzgericht
Bewährungsstrafe für Cum-Ex-Kronzeugen

Einer der maßgeblichen Akteure im Cum-Ex-Steuerbetrug, der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck, ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.

    Der angeklagte Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck sitzt im Gerichtssaal der Außenstelle des Landgerichts Bonn. Er schaut auf sein Handy.
    Im Cum-Ex-Prozess ist der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Rolf Vennenbernd / dpa / Rolf Vennenbernd)
    Das Landgericht Bonn ordnete außerdem die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 53-Jährige sich in fünf Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat. Bei diesen sei ein Schaden von knapp einer halben Milliarde Euro entstanden.
    Die Richter begründeten das relativ milde Urteil mit der Rolle Stecks als Kronzeugen. Er habe wesentlich zur Aufklärung des Skandals beigetragen.
    (Aktenzeichen 62 KLS 1/24)
    Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.