Die Geschäftsführerin Brorhilker sagte im Deutschlandfunk, durch die geplante Senkung der Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre, würden Ermittlungen etwa in den Cum-Ex und Cum-Cum-Fällen erheblich erschwert. Die Täter könnten Beweismittel jetzt früher legal vernichten und deshalb strafrechtlich nicht mehr belangt werden, warnte Brorhilker. Sie befürchte, dass dem Staat dadurch Milliarden Euro verloren gingen.
Mithilfe von Cum-Ex- und Cum-Cum Geschäften hatten Banken und andere Investoren den deutschen Staat jahrelang um Steuereinnahmen betrogen. Schätzungen zufolge entstand dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 40 Milliarden Euro.
Diese Nachricht wurde am 21.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.