Archiv


Bezahlung nach Leistung?

Nix mehr mit Rumlungern, in Zukunft sollen Professoren, wie viele andere Beamte auch, nach Leistung bezahlt werden. Das hat die Bundesregierung in ihrem Professorenbesoldungsreformgesetz vorgesehen. Wenn die Länder die entsprechenden Regelungen einmal umgesetzt haben, wird es nicht mehr die Besoldungsgruppen C geben, mit C4 als höchster Stufe, sondern die Besoldungsgruppen W (nach Wissenschaft). Mit einem Grundgehalt und eben Leistungszulagen. Das wird nun unterschiedlich aufgenommen. Die Professoren haben eigentlich nichts zu befürchten, weniger können Sie auf keinen Fall bekommen. Nur manche Uni- und Fachhochschulverwaltungen machen sich Sorgen. 85 Fachhochschulkanzler treffen sich derzeit in Kiel, und viele von ihnen erwarten schmerzhafte Einschnitte auch in Forschung und Lehre. Denn das ab 2003 gültige neues Bundesgesetz macht den 125 Fachhochschulen in Deutschland schon jetzt Sorgen. Einige Fachhochschulen befürchten als Konsequenz drastische Einschnitte in ihrem Haushalt.

    Nach Ansicht der Teilnehmer lässt das neue Gesetz vieles offen. Beispielsweise wofür es Zulagen geben soll und wer genau die Höhe der Zulagen bestimmt. Klar ist schon jetzt, dass zukünftig in den einzelnen Haushalten das Personalbudget nicht mehr ganz genau kalkuliert werden kann. Gleichzeitig fürchtet man, dass die Etats nach oben hin gedeckelt werden. Das aber kann, so die einhellige Meinung der Versammelten, nur eine Qualitätsminderung anstatt einer Qualitätssteigerung bedeuten. Deshalb die Forderung: eine Leistungszulage muss eine echte Zulage sein, keine verkappte Kürzung. Bei der anstehenden Suche nach Modellen für leistungsorientierte Mittelverteilung werden deshalb auch Experten aus der freien Wirtschaft beteiligt.

    Related Links:

    18. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland an der Fachhochschule Kiel