
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In der Begründung hieß es, Ärztinnen und Ärzte übten in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler habe deshalb grundsätzlich der Staat. Klagen von Geschädigten müssen sich demnach gegen Bund oder Länder richten. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit Entscheidungen früherer Instanzen.
Geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, bei dem kurz nach einer dritten Covid-Impfung im Jahr 2021 eine Herzerkrankung diagnostiziert wurde. Der Kläger führt sie auf die Coronaimpfung zurück und forderte von seiner Ärztin Schmerzensgeld.
(Az. III ZR 180/24).
Diese Nachricht wurde am 09.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.