Freitag, 03. Mai 2024

Bundesgerichtshof
BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für Wettbewerb

Das Bundeskartellamt darf Amazon weiter als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einstufen.

24.04.2024
    Die Fassade der Amazon Deutschland Zentrale in München mit dem Firmen-Logo.
    BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für Wettbewerb (picture alliance / Sven Simon / Frank Hoermann )
    Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine Beschwerde des US-Unternehmens wiesen die Richter zurück. Zur Begründung hieß es, die Feststellung des Kartellamtes setze keine konkrete Gefahr für den Wettbewerb voraus. Vielmehr reiche dafür das Vorliegen der strategischen Möglichkeiten aus.
    So sei Amazon auf einer Vielzahl miteinander verbundener Märkte tätig und habe zugleich in Deutschland eine beherrschende Stellung im Bereich Online-Dienstleistungen für gewerbliche Händler. Auch verfüge Amazon über einen überragenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Informationen wie etwa Kunden- und Nutzerdaten. Das Bundeskartellamt darf auf Grundlage der befristeten Feststellung Amazon stärker kontrollieren.
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.