
Der BGH in Karlsruhe verwarf die Revision der Bundesanwaltschaft gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aus dem Jahr 2024. Die Richter seien in nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass dem Angeklagten kein "Gehilfenvorsatz" nachgewiesen werden konnte, hieß es. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
Bei dem Brandanschlag in Saarlouis im September 1991 war der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus Ghana getötet worden. Die anderen Bewohner konnten sich retten, weil sie aus dem Fenster sprangen. Der Brandstifter wurde wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 07.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.