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Bundesgerichtshof
BGH bestätigt Haftstrafe gegen Cum-Ex-Akteur Berger

Der wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verurteilte frühere Anwalt Hanno Berger ist vor dem Bundesgerichtshof mit einem Antrag auf Revision gescheitert.

    Steueranwalt Hanno Berger steht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal.
    Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Aktiengeschäfte. (picture alliance / dpa / Oliver Berg)
    Das Gericht habe eine neuerliche Überprüfung auf Verfahrensbeanstandungen verworfen, teilte der BGH in Karlsruhe mit. Berger hatte seine Auslieferung durch die Schweiz beanstandet. Er gilt als Schlüsselfigur im Steuerbetrug mit sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäften. Dabei ließen sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Dividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten.
    Berger war vom Bonner Landgericht zu einer achtjährigen Haftstrafe und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt worden. In einem zweiten Verfahren wurde er vom Landgericht Wiesbaden zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.
    Diese Nachricht wurde am 12.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.