
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob geschädigte Aktionäre als einfache Gläubiger Geld aus der Insolvenzmasse fordern können. Heute wollen die Richter am BGH ihre Entscheidung verkünden. In dem konkreten Fall verlangt die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz. Sie wirft dem Konzern vor, über Jahre ein nicht existentes Geschäftsmodell vorgetäuscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt zu haben.
Der Insolvenzverwalter bestreitet die Rechtmäßigkeit der Forderungen. Er hält die Forderungen von Gläubigern bei der Verteilung der Insolvenzmasse für vorrangig. Wirecard schuldet unter anderem kreditgebenden Banken und ehemaligen Angestellten viel Geld.
Diese Nachricht wurde am 13.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
