
Konkret geht es in dem Fall um eine Auseinandersetzung zwischen der Grünen-Politikerin Künast und dem US-Konzern Meta, der unter anderem Facebook und Instagram betreibt. Der Vorsitzende Richter erklärte, es stellten sich verschiedene europarechtliche Fragen. Der BGH erwäge daher eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof.
Anlass der Auseinandersetzung ist ein Bild von Künast mit einem Falsch-Zitat, mit dem sie und ihre Partei in der Integrationspolitik diskreditiert werden sollten. Künast will vor Gericht unter anderem erreichen, dass Facebook von sich aus alle Varianten des sogenannten Memes löschen muss. In den Vorinstanzen hatte sie diesbezüglich recht bekommen.
Diese Nachricht wurde am 18.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.