
In dem Verfahren ging es um minimalinvasive Eingriffe wie Hyaluron-Unterspritzungen. Diese Art der Schönheitsbehandlung, bei der Hyaluron etwa in Nase oder Kinn gespritzt wird, sei als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff zu bewerten, befanden die Richter. Beklagter war das Unternehmen Aesthetify, das von zwei Ärzten und Influencern betrieben wird. Die beiden veröffentlichen in sozialen Medien und auf der eigenen Webseite Bilder, die Patienten jeweils vor und nach der Behandlung zeigen sollen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, laut dem Patienten nicht zu Eingriffen verleitet werden dürfen, die medizinisch nicht notwendig sind. Aesthetify hatte argumentiert, dies gelte nur für Operationen, nicht aber für die Behandlung mit Spritzen.
(Az. I ZR 170/24)
Diese Nachricht wurde am 31.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.