Organisierte Kriminalität
BGH lässt Chats als Beweise zu

Zur Aufklärung von Straftaten dürfen deutsche Ermittler Daten von Kryptohandys des Anbieters "Anom" nutzen, die das FBI gezielt an Kriminelle verkaufen ließ.

    Die US-Polizeibehörde hatte Codes, um verschlüsselte Chat-Nachrichten mitzulesen. Höchstrichterlich hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhand eines Falls aus Tübingen nun entschieden, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Dies war bis heute lange unklar.
    Diese Nachricht wurde am 09.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.