
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem der Halter die Herausgabe seines Fahrzeugs fordert. Wenn das Unternehmen dann anbietet, den Wagen im Gegenzug für die bis dahin entstandenen Kosten herauszugeben und der Halter diese nicht zahlt, könnten die Verwahrkosten jedoch steigen.
Im konkreten Fall aus Sachsen hatte eine Abschleppfirma knapp 5.000 Euro von einem Fahrzeughalter verlangt, weil dessen Wagen während eines Rechtsstreits zunächst auf dem Gelände stehenblieb - und sich die Summe so Tag für Tag erhöhte.
(Az. V ZR 192/22)
Diese Nachricht wurde am 17.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.