Vorher-Nachher-Bilder
BGH verhandelt über Werbung für Schönheitsbehandlung

Der Bundesgerichtshof hat sich mit dem Thema Werbung für Schönheitsbehandlungen auseinandergesetzt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen ein Unternehmen geklagt, das Vorher-Nachher-Darstellungen auf Social-Media und seiner eigenen Website veröffentlicht.

    Auf einem blauen Tuch liegen auf weißen Tüchern eine Botox-Ampulle und eine Spritze parat.
    Dabei ging es um minimalinvasive Behandlungen wie das Spritzen von Hyaluron im Gesicht. So sollen beispielsweise Falten gemildert werden. Die Verbraucherzentrale sieht in der Werbung einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte die Klage Erfolg.
    Das Unternehmen legte Revision beim BGH ein, der das Urteil überprüft und nun verhandelte. Knackpunkt ist der Begriff "operative plastisch-chirurgische Eingriffe" aus dem Gesetz. Solche Eingriffe, wenn sie der Veränderung des Körpers dienen und nicht medizinisch notwendig sind, dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden.
    Doch ist eine Behandlung von Falten oder das Aufspritzen von Lippen mit Hyaluron ein operativer plastisch-chirurgischer Eingriff? Der BGH tendierte in einer ersten Einschätzung dazu, das Urteil des Oberlandesgerichts zu bestätigen. Dann bliebe die Werbung verboten. Entschieden ist das aber noch nicht.
    Der Anwalt des Unternehmens argumentierte, dass solche Behandlungen weder von Chirurgen vorgenommen würden noch mit chirurgischen Instrumenten. Auch das Risiko sei geringer als das einer Operation.
    Sinn und Zweck des Gesetzes sei der Schutz von Verbrauchern vor Gesundheitsschäden und Risiken durch medizinisch nicht notwendige Eingriffe, konterte der Anwalt der Verbraucherzentrale. Eine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern sei besonders suggestiv. Die Gefahren der Behandlungen würden ausgeblendet.
    Ein Urteil fiel noch nicht. Meist wird es am BGH einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
    Diese Nachricht wurde am 03.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.