Wirecard-Pleite
BGH weist Klage von Aktionären ab

Der Bundesgerichtshof hat die Klage von Wirecard-Aktionären auf Auszahlungen aus der Insolvenzmasse abgewiesen.

    Der verschwommene Wirecard-Schriftzug
    Das BGH wird heute über die Wirecard-Aktionärsforderungen entscheiden. (picture alliance/dpa)
    Damit bleibt es bei der üblichen Verteilung der Gelder aus Insolvenzmasse, bei der Aktionäre an letzter Stelle stehen und dadurch oft leer ausgehen. Mit seiner Entscheidung hob der BGH ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München auf.
    Wirecard brach 2020 als erster Dax-Konzern zusammen, nachdem sich 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten in Asien lagen, als nicht existent entpuppten. Tausende Geschädigte verloren durch die Pleite Geld: Neben den Gläubigern, die dem Unternehmen Kapital geliehen oder Dienstleistungen erbracht hatten, auch 50.000 Aktionäre. Diese meldeten Schadenersatz an. Der Rechtsstreit ging nun darum, wie das Geld aus der Insolvenzmasse verteilt werden soll.
    Diese Nachricht wurde am 13.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.